Zum Einstieg in die Causa „Deutsches Vermögen“, „Auslandsschulden“ und „Reparationen“

Auslandsvermögenim Anhang zwei Dokumente, das „Gesetz betreffend das Abkommen vom 27.Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden“  und der einschlägige Bericht des „Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten“ vom 16.5.1952, Drucksache 3389 zum deutschen Auslandsvermögen, die zusammengenommen zur Frage Griechenland (dazu ak distomo und Judith Dellheim im Detail) zeitgeschichtlich absolut lesenswert sind, und übrigens auch an die Rolle des Rechts in den verzwickten Auseinandersetzungen über das Eigentum zwischen den imperialistischen Staaten in den 50ern erinnern (z.B.: „Auch haben die Vereinigten Staaten, um der durch ihre eigenen Maßnahmen gegen das Feindvermögen erzeugten Rechtsunsicherheit zu begegnen, das Recht ihrer auswärtigen Handelsverträge dahin weiter entwickelt, daß sie jetzt auf der Aufnahme besonderer Schutzbestimmungen für Eigentum und Investitionen bestehen.„, dazu auch das Kapitel „The Rule of Global Capitalism“, Abschnitt „Rules of Law: Governing Globalization“ in „The Making of Global Capitalism“ von Leo Panitch und Sam Gindin). Da gehen Nationalismus und Kapitalismus Hand in Hand, eine Grundhaltung, die sich offenbar bis heute nicht geändert hat. (Dank an Edzard Ockenga).

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