„Das Thema „sexuelle Belästigung“ ist mir unangenehm. Es macht mir schlechte Laune.“
So fängt Ingrid Kurz-Scherf ihr Vorwort an, das eigentlich ein eigener Artikel ist. Das Buch zum Thema freilich lässt die Leserin ziemlich zornig und eher gut gelaunt zurück. Obwohl doch die Angelegenheit üblicherweise verdrängt und umgangen wird. Schlimmer noch: „Sexuelle Belästigung“ gilt als gähnende Langweilerin. Ihr Skandalisierungspotential ist ungefähr vor einem halben Jahrhundert ausgelaufen. Sie ist so was von gestern. Und zugleich ist sie auf eigentümliche Weise immer und überall – oder eigentlich gar nicht existent. Die Diskurstheorie nennt das Normalisierung durch Beliebigkeit. Sie hat einen Helfer: die Entpolitisierung. Wo doch beiläufig darüber gesprochen wird, geht es schon mal gar nicht um Macht oder Herrschaft.
Das aber ist überhaupt nicht der Fall in dem Buch „Basta! Gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ratgeber und Rechtsberatung“ von Godela Linde, das eben bei PapyRossa erschienen ist (212 S., 15.90 €). Dort wird der Sache an herausragenden Orten der Macht nachgegangen: im Büro, im Betrieb, am Arbeitsplatz. Bei der Staatsdienerschaft vulgo Beamten, den Fahrlehrern, der Polizei und Bundeswehr, in der Schule und Hochschule. Der „Ratgeber“ resümiert dabei die wesentlichen sozialwissenschaftlichen Studien die belegen, wie sehr sexuelle Belästigung zum Alltag des Arbeitslebens gehört.
Sie klärt auf, was in der Praxis und nach rechtlicher Bestimmung unter sexueller Belästigung zu verstehen ist („Wann beginnt sie?“) und geht den Profilen der Belästiger und ihres Verhaltens nach. Die folgenden 4/5 des Buches entwickeln breit die einfache Frage: „Was nicht tun?“ und „Was tun?“ – gegen Scham und Angst und Macht. Das reicht von Übungsratschlägen über den Instrumentenkoffer des Allgemeinen Gleichbehandlungsetzes, die Möglichkeiten zur kollektiven Gegenwehr bis zur Frage, was Arbeitgeber („gefälligst“) beizutragen haben. Für ein klar gewerkschaftlich angelegtes Buch auf den ersten Blick recht überraschend – und es ist erstaunlich, welche Fülle von Verpflichtungen vom Arbeitgeber eingefordert werden kann und muss!
Der zweite Teil des Bandes wendet sich nicht nur an Opfer und Betroffene, sondern auch an andere „Akteure“. Es geht um die die Rechtsberatung im Alltag und einschlägige arbeitsrechtliche Entscheidungen. Ausführlich wird das zentrale Problem der „Beweisnöte nach der Belästung“ ausgebreitet. Eine Übersicht zu einschlägigen Quellen und ein nützliches Stichwortverzeichnis schließen das Ganze ab.
Eigentlich nicht, nein.
S.163 bis 206 gehen nämlich dahin für 537 Fußnoten mit Zusatzquellen und Fundstellen. Der Grund dafür liegt keineswegs auf der Hand. Die Autorin hat doch tatsächlich über 700 einschlägige Gerichtsentscheidungen aller Instanzen und Gerichtszweige – neben Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten auch Straf-, Verwaltungs- und Zivilprozesse – ausgewertet und damit eine völlig neue „gerichtsfeste“ empirische Basis für ihre Argumentation geschaffen. Eine ungewöhnliche und bisher nicht erschlossene Quelle. Eine Heidenarbeit, die sich gelohnt hat.
Angesichts dieses Aufwands ist die Freude der Verfasserin verständlich, als „ihr“ Buch angeliefert wurde :-).