Privatisierung: Mitschrieb aus einer Tagung

[Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa – und ihre Folgen für die Tarifpolitik. Workshop am 5.-6. Juni 2007 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit ver.di Bereich Tarifpolitische Grundsätze. ]

1. Hat es überhaupt eine eigenständige Privatisierungs- und Deregulierungspolitik auf der Ebene der europäischen Institutionen gegeben?

War es nur eine europäische Version der weltweiten Gegenreform seit den 70er Jahren, der globalen neoliberalen Politik, durch welche der fordistisch gezähmte Kapitalismus auch in Europa entfesselt wurde und vor allem die Freigabe der Wechselkurse und die Entgrenzung des Kapitalverkehrs eine neue Dynamik entstand? Ist es nicht auch naheliegend, in den Nationalstaaten weiterhin die eigentlichen Akteure der Deregulierungspolitik zu sehen? Tatsächlich spielten europäische Einrichtungen und Instanzen kein Rolle bei der Erfindung des Neoliberalismus – in den 80ern, erst Recht aber in den 90ern jedoch entwickelten sie eine eigenständige, nicht nur adaptive sondern auch innovative Politik.
Zu nennen ist erstens die Wende in der Marktintegrationspolitik mit dem Weißbuch 1985: es kehrte das Verhältnis von Regeln und Konkurrenz um, an die Stelle der „Harmonisierung“ trat die „gegenseitige Anerkennung“. Das Ziel der Konkurrenz wird priorisiert, Regeln werden nachgeordnet; es geht nun in erster Linie um die Beseitigung von Marktbarrieren. Der Markt soll als Handlungsrahmen installiert werden, aus dem Leistungswettbewerb wird die Standortkonkurrenz, es beginnt der Aufstieg der Finanzmärkte, es schlägt die Geburtsstunde des finanzmarktgetriebenen Kapitalismus.

Zweiter Eckpunkt ist die Konferenz von Maastricht. Sie steht für den Verzicht auf gesamtwirtschaftliche Steuerung; der hier formulierte Steuerungsverzicht betrifft in erster Linie die Geld- und Fiskalpolitik, die nur und zuallererst auf die Preisstabilisierung zielt (die natürlich Wachstums- und Beschäftigungseffekt hat und im übrigen natürlich eine undemokratische Veranstaltung ist) -> Spar- und Kürzungspolitik dominieren, Minimierung der Staatsschulden -> Selbstentmachtung der Politik…

Ein dritter Eckpunkt betrifft den Handel (die Installierung der WTO)

Der letzte Eckpunkt betrifft natürlich die Lissabon-Strategie (2000/2005): hier geht es um die Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme (Globalisierungssachzwang und demografische Falle als die zwei wirksamsten Argumente hierfür) – > unter der Überschrift der Modernisierung des europäischen Gesellschaftssystems ist hier Privatisierung, also die Schaffung breiter neuer Kapitalanlageformen ein zentrales Motiv.

Quintessenz der europäischen Deregulierungspolitik war also die Triade: Privatisierung des Eigentums, Öffnung der Märkt, Stabilisierung der Preise. Was waren die Formen und Folgen dieser Politik? Fünf Punkte sind zu nennen:

Ø Konzentration und Zentralisation des Kapitals. Man kann heute von einer dritten Welle sprechen: unmittelbar nach der Veränderung der Marktintegrationspolitik 1985 gab es eine erste Welle; eine zweite in der zweiten Hälfte der 90er Jahre (new economy); die dritte Welle ist wirksam seit 2004. Dabei geht es darum, Dominanzpositionen in der Konkurrenz aufzubauen (Daimler, Telekom, Karstadt, Siemens) und Kapitalanlagemöglichkeiten zu finden, da als Resultat der neoliberalen Umverteilungspolitik entsprechende Liquidität vorhanden war. Einige der größten deutschen Konzerne (zB EON) entstanden aus Privatisierungen.

Ø Zunehmende Bedeutung von Finanzinvestoren (und Expansion ihrer Kultur); in den Vordergrund tritt das Ziel der schnellen und großen Ausschüttung

Ø Im Bereich der Politik vor allem Umorientierung der Steuerpolitik / Renovierung der finanzmarktbezogenen Gesetze / Arbeitsmarkt und Sozialpolitik

Ø Eine Welle der Privatisierungen in Deutschland beginnt; was oft übersehen wird bei dem Blick auf England: Deutschland spielt eine Schlüsselrolle und war in gewisser Weise hier auch ein Trendsetter (VW). Hier geht es auch um die indirekten Wirkungen der EU-Politik (s. Art 295 des Vertrags von Nizza, wonach die Eigentumsordnung „unberührt“ bleibe); aus der Steuerpolitik entsteht ein Zwang zur Privatisierung, weil die Kassen der öffentlichen Hand geleert werden; es gibt eine Umverteilung, aus der auch in Deutschland ein Druck in Richtung neuer Kapitalanlagemöglichkeiten entsteht; öffentliche Unternehmen werden gezwungen, sich wie private Unternehmen zu benehmen, es beginnt damit auch die Delegitimierung des Öffentlichen.

Ø Verbunden mit diesen Prozessen entsteht eine enorme Zunahme der sozialen Polarisierung und Prekarisierung (s. Entwicklung der Lohnquote, der Lohnnebenkosten, der Armutsentwicklung).

Alternativen? Stichworte hier wären:

Ø Gemeinsame Regeln (Mindeststandards) für die Konkurrenz;

Ø Entwicklung einer makroökonomischen gesamtwirtschaftlichen Politik

Ø Veränderung der Geld- und Finanzpolitik (Kontrollaspekt)

Ø Veränderungen der Lohn- und Arbeitszeitpolitik (Verteilungsaspekt).

(Vortrag J. Huffschmid)

2: Warum ist eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie weiterhin von Relevanz?

Sie ist immer noch ein zentrales Projekt zur Marktradikalisierung; sie hat ein wirklich weitreichende Eingriffstiefe (z.B. wurden als neue Handlungsfelder für die EU erschlossen Gesundheit und Kultur); es werden externe Akteure nicht kontrolliert und es werden, schlicht, Güter- und Menschenmärkte, Arbeitsmarkt und Gütermarkt gleichgesetzt. Es wird nun „gehandelt“. Manche Erfolge werden zu Recht erwähnt, die im Kampf gegen die Richtlinie erreicht wurden (z.B. dass ausländische Betriebe nicht ihr heimatliches Rechtssystem exportieren dürfen, Ausnehmen der Leiharbeitsfirmen) –

Ø doch es gibt keinerlei Folgenabschätzungen der Richtlinie und wie sich diese auf das Rechtssystem (bzw. die Rechtssysteme in 27 Staaten) auswirkt ist völlig unbekannt.

Ø Frage der gewerkschaftlichen Vertretung in solchen Betrieben.

Ø Das Herkunftslandprinzip wurde nicht gestrichen, sondern umformuliert niemand weiß, was der neue Artikel 16 bedeutet.

Ø Wesentlicher Grundpunkt aber ist, insbesondere für die kommunale Politik, dass die Ausschreibung von gebührenfinanzierten öffentlichen Diensten erzwungen werden kann

Ø Es gibt in der BRD keine einheitliche Bestimmung des öffentlichen Dienstes s muss bis zum 31.12.2008 angemeldet werden, was in der BRD für ein Element des öffentlichen Dienstes gehalten wird -> das ist eine zentrale politische Frage!

(Referat Sigrid Skarpelis-Sperk -> Artikel)

3. Wie kommen wir weiter in Sachen öffentlicher Daseinsvorsorge?

Man versteht darunter gemeinwohlorientierte Leistungen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art, an denen die Allgemeinheit ein besonderes Interesse hat; Merkmale solcher Leistungen sind u.a. Zugang, Kontinuität, flächendeckende Präsenz, Kontrolle durch die Öffentlichkeit bzw. den Staat oder private Leistungserbringer, Veränderbarkeit (Innovation). EU-weit allerdings gibt es keine Definition der öffentlichen Daseinsvorsorge, ein Begriff übrigens, der ursprünglich aus dem Verwaltungsrecht kommt. In der BRD hat der Begriff einen starken Bezug auf „Grundversorgung“ und „Universaldienstleistungen“, welche häufig von der Kommunalwirtschaft realisiert werden. Rechtssystematisch wird er dem Sozialstaatsprinzip zugeordnet (-> Gewährleistungsstaat). Hinsichtlich der stattfindenden Einschränkungen ist die Rechtsprechung relevant, die sich auf die von der EU mit Referenz auf Konkurrenz verbotene „staatliche Beihilfe“ beziehe; [Hinweis, dass z.B. im ÖPNV das Verbot der querschnittsfinanzierten „staatlichen Beihilfe“ der zentrale Auslöser der anhaltenden Krise dieses Sektors war]; ein weiterer Bereich ist das Vergaberecht, wo es auch durch die Rechtsprechung einen Dammbruch in Richtung privater Anbieter gegeben hat. Wesentlich ist hier übrigens, dass sich kommunale Firmen nicht nur privaten Anbietern stellen müssen, sondern dass sie nachweisen müssen, dass sie ökonomischer wirtschaften – was erzwingt, dass sozialversorgerische Aspekte abgebaut werden.

Ein Versuch zur Absicherung ist die gewerkschaftliche Kampagne des EGB für eine Rahmenrichtlinie; bisher wurden bereits über 350 000 Unterschriften gesammelt, eine Million soll erreicht werden. Im Hintergrund steht der Gedanke, dass ein europäisches Sozialmodell und ein Modell europäischer Daseinsvorsorge gemeinsam entwickelt werden müssen. Die Reaktion der Kommission auf diese Aktion ist, dass eine einheitliche EU-weite Definition von öD nicht möglich wäre und es im übrigen hier um nationale Zuständigkeiten gehe – die EU sei nur für die Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts zuständig. Auch im Parlament gibnt es für diese Aktion keine Mehrheit und auch di Bundesregierung meint, alles sei so vielfältig und lehnt das ab. Hingewiesen wird dabei auf einzelne Branchen / Sektoren, wo es die „kleine Daseinsvorsorge“ gebe, also entsprechende Universaldienstregelungen (zB Telekom).

(Mathias Flickschu)

4. Was ist und welche Folgen hat Privatisierung?

Während unter der Liberalisierung eine Öffnung von Märkten unabhängig von Eigentumsverhältnissen verstanden wird, kann man bezüglich der Privatisierung unterscheiden zwischen

Ø materieller Privatisierung (zB Verkauf öffentlicher Unternehmen,

Ø Formaler oder formeller Privatisierung (zB wenn öffentliche Unternehmen eine private Rechtsform annehmen) und

Ø Privatisierung als Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private (das ist der eigentumspolitische Kern der PPP-Politik).-> Gewährleistungsstaat: öD müssten keineswegs auch von öffentlichen Unternehmen erbracht werden (ein solches Verständnis ist z.B. in Frankreich traditionell stark)- ÖPNV oder Post dafür Beispiele

Bei den Kämpfen um Privatisierung gibt es häufig den Versuch, durch günstige Aktienangebote Streiks zu verhindern oder auszudünnen (z.B. schon unter Labor). Hinweis auf Sarkozy: Beschränkung des Streikrechts durch die Einführung eines Minimaldiensts geplant; auch Fuisionen und inführung besonderer Rentenregimes). Folgen wie Erschließung oder Schaffung neuer Märkte, Vermarktlichung, höhere Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt oder Wettbewerbsverschärfung können allen Formen zugerechnet werden. Die Auswirkungen auf das Tarifsystem sind dramatisch; insbesondere die neuen Bewerber haben keine oder nur noch eine sehr lockere Anbindung an das Tarifsystem, der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist dort weitaus geringer. Haustarifverträge. Beschäftigungskonditionen neuer Beschäftigter sind schlechter, auch die Arbeitszeitregelungen. Betriebsvereinbarungen werden gekündigt. Zunehmende Fragmentierung der Tarifvertragsstruktur, Umgehung von Tarifv erträgen, Verschlechterung von Mitbestimmungsrechten, Hereinnahme von „selbständig“ Beschäftigten. Die Notwendigkeit kollektiver Tarifvertragssysteme wird erneut dringlich. Auswirkungen auf Lohnentwicklung aber differenziert, im Bereich der Dienste hoch, im Energiebereich dagegen eher gering. Natürlich Rückgang der Beschäftigtenzahlen, zB in England im Bereich Energie / Wasser von 150 000 auf 50 000. Und: wo die Anzahl der Beschäftigten bleibt, verändert sich die Struktur zugunsten von Teilzeitbeschäftigten und Niedriglohnarbeitslätzen (Beispiel: Post).

Insgesamt geht es vor allem um die Senkung der Arbeitskosten und nicht um die Verbesserung der Dienste / Leistungen / Güter. Der Aspekt der langfristigen Qualitätssicherung gerät in den Hintergrund. Unproduktive Finanzierungen werden bei Androhung der Einstellung von Leistungen (z.B. im ländlichen Raum) dann an öffentliche Hände auf kommunaler oder Landesebene wieder übertragen. Die Wirkungen im Preisbereich waren vor allem für die Industrienachfrager oftmals deutlich, weniger aber für die Privaten – hier wird alles überstrahlt durch die Entwicklung im Telekombereich. In Sektoren, auf die seitens der EU kein unmittelbarer Privatisierungsdruck ausgeübt wird (z.B. Energie) gibt es nicht nur die Demontage, sondern auch Wertzuwächse; öffentliche Unternehmen agieren im Ausland, u.a. über Tochterunternehmen, oftmals rein privatwirtschaftlich.

5. Deutschland ist Vorreiter in der Privatisierung von Krankenhäusern!

Hier – wie auch in vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens – ist die EU noch kein starker Akteur, sieht man von der Dienstleistungsrichtlinie ab. Zur Ökonomie des Sektors: Doch die öffentliche Finanzierung des inländischen Gesundheitsdienstleistungsmarktes nimmt ab und internationale Kapitalinvestoren agieren hier seit 2006 massiv. Hierzulande gibt es seit 1972 das sog. Zweigeteilte Preissystem (dh Länder zahlen die Investitionskosten, die Krankenkassen zahlen die Betriebskosten), was dazu geführt hat, dass sich schon seit Anfang der 90er sukzessiv ein riesiger Investitionsstau aufgebaut hat – in ganz Deutschland soviel Investitionen wie 1989 im Westen. Über der 2004 wirksam werdende DRG-System dann auch ein neuer Kostendruck – es entsteht also eine Zange: Senkung der Betriebskosten und hoher Investitionsbedarf.

Ø Deutschland nun ist führend im Krankenhausverkauf in Europa – nirgendwo werden mehr und größere Krankenhäuser verkauft. In Italien dagegen z.B. werden keine Krankenhäuser verkauft.

Ø Die deutschen Krankenhauskonzerne sind die größten in Europa, drei von ihnen stehen an der Spitze

Ø Die Auswirkungen sind u.a., dass der TVÖD stark zurückgedrängt wird.

Es kann davon ausgegangen werden, dass unter den großen Industriestaaten in absehbarer Zeit in keinem anderen Land das private Krankenhauswesen in der Trägerlandschaft eine so große Rolle spielen wird wie in Deutschland. Nun ja. „Privatisierung kann tödlich sein“. -> Studie

6. Öffentliche Aktivitäten machen Sinn ->

Das Projekt eines Privatisierungsbericht – notfalls nicht durch die Bundesregierung! – ist sinnvoll. Zahlreiche Bürgerbegehren insbesondere in NRW (Krefeld, Detmold, Herne, Duisburg und insbesondere Mühlheim waren erfolgreich. Die EGB-Initiative kann unterstützt werden. Da der Hauptfaktor, der die Akteure zur Privatisierung und Versilberungspolitik führt, die Finanz- und Steuerpolitik ist, muss vor allem hier angesetzt werden; eine Vorstellung von der Modernisierung des öffentlichen Sektors muss entwickelt werden, öffentliche Unternehmen die „gut“ sind müssen identifiziert werden und entsprechende Merkmalsbeschreibungen müssen gemacht werden…-> www.pique.at das Projekt Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ihre Auswirkungen auf Qualität, Beschäftigung und Produktivität

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Eine Antwort auf „Privatisierung: Mitschrieb aus einer Tagung“

  1. 24.07.2007:
    Das Bundeskabinett beschließt die Teil-Privatisierung der Deutschen Bahn AG, trotz zahlreicher Proteste der Bevölkerung.

    06.11.2006:
    71 Prozent der Bundesbürger sind dafür, dass die Deutsche Bahn in öffentlichem Eigentum bleibt. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bündnisses „Bahn für Alle“ ergeben. Das Meinungsforschungsinstitut Emnid hatte mehr als 1000 Menschen in Deutschland befragt.

    23.11.2006:
    Mehr als 34.000 Unterschriften gegen die Bahn-Privatisierung hat das Bündnis „Bahn für Alle“ an Bundestags-Vizepräsidentin Dr. Susanne Kastner übergeben.

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    Grundgesetz Artikel 84e, Absatz 4:
    „Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird.“

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    Zu befürchten ist, daß die beabsichtigte Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn zu weiteren Streckenstillegungen führen wird.

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    Es ist ein Gebot der volkswirtschaftlichen Vernunft, denjenigen Verkehrsträger zu fördern und zu stärken, der die wenigsten unerwünschten Schäden und damit Zusatzkosten verursacht – und das ist mit weitem Abstand die Bahn.

    Quelle:
    Hermann Scheer, Peter Friedrich:
    Die Bahn: Zukunftsinvestment aller Bürger

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    Erkunden Sie doch mal spielerisch die zu erwartenden Folgen der Bahnprivatisierung mit BAHNOPOLY:
    http://www.campact.de/bahn/opoly/start

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